Kinder mit Patenschaften fördern – und schützen

Laufzeit: fortlaufend seit 2011

Wie in anderen Kontexten, wo Erwachsene und Kindern zusammen treffen und Vertrauensbeziehungen aufbauen, besteht bei Patenschaften das Risiko, dass pädosexuell orientierte Menschen fürsorgliche Rollen für ihre Zwecke missbrauchen können. Bei Patenschaften kommt die Besonderheit hinzu, dass Kinder mit ihren PatInnen viel Zeit zu zweit verbringen. Darin liegt der spezifische positive Nutzen des Tandem-Ansatzes – und zugleich die Bedeu­tung von präventiven Maßnahmen in diesem Engagementfeld.

 

Alle KoordinatorInnen aus Paten- und Mentoringprojekten sind sich dieser Situation und ihrer Verantwortung bewusst. Seit sie vor einigen Jahren be­gannen, sich zu vernetzen, stimmen sie sich über geeignete Vorkehrungen zur Prävention ab und arbeiten dazu kontinuierlich zusammen. Seit 2011 ist die AG Kinderschutz ein fester Termin in den Aktivitäten des Netzwerks Berliner Kinderpatenschaften e.V.

 

Bei den regelmäßigen Treffen der AG haben sich die beteiligten Koordinato­ren in vielfältiger Weise informiert und beraten: Gemeinsam hat man Kinder­schutz-Konzepte aus anderen Bereichen gesichtet und vor allem Exptert­Innen eingeladen und interviewt. Dazu gehörten Hauptkommissare der Berliner Polizei ebenso wie Psychologinnen der Charité. Außerdem gab es eine Schulung durch Mitarbeiter eines Projekts, das direkt in der Prävention vor pädosexuellen Übergriffen tätig ist, und eine Fachtagung zu Thema 'Männer als Paten'. So konnten sich die Netzwerk-Mitglieder fortlaufend sensibilisieren, ihr Wissen über Täterstrategien ausbauen und Ratschläge einholen, wie man für den Bereich Patenschaften passende Maßnahmen konzipiert und umsetzt.

 

Entstanden ist daraus ein Maßnahmen-Katalog für Paten-Projekte. Seit 2013 sind alle aktuell 33 Berliner Netzwerk-Mitglieder verpflichtet, ihn in der eigen­en Arbeit umzusetzen.

Die Maßnahmen des Netzwerks Berliner Kinderpatenschaften e.V.

und seiner Mitglieder zur Prävention vor pädosexuell motivierter Manipulation und Gewalt

 

 Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehört unter anderem vor der Vermittlung

• ein ausführliches Erstgespräch mit den künftigen Patinnen und Paten,

• die Vorlage eines Lichtbildausweises der freiwillig Engagierten,

• ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und

• die Thematisierung von Grenzen und den Umgang mit Grenzverletz­ ungen, sei es bei Info-Abenden oder Einführungsschulungen,

• eine regelmäßige Verständigung über dieses Thema mit allen Koor­dinator/innen und allen weiteren Team-Mitgliedern, die in Kontakt mit Paten-oder Mentoren-Tandem kommen.

 

Um laufende Patenschaften gut zu betreuen und bei Schwierigkeiten jeder Art schnell intervenieren zu können, ist ebenso verpflichtend

• eine regelmäßige Begleitung beider Seiten, etwa durch Telefonge­spräche oder persönliche Treffen mit den Eltern und Paten sowie

• die Ausarbeitung eines Krisenleitfadens, der konkret vorgibt, wie im Falle eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch vorzugehen ist.

 

 

Hier erhalten Sie die Selbstverpflichtungserklärung als Download.

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